BIG DATA IN UNSERER HAND?
Einführung
I. Die kontinuierliche Ausweitung der bereits jetzt schon sehr weitreichenden Machtbefugnisse von Staaten und Konzernen führt derzeit bei immer mehr Menschen zu einem Gefühl der Machtlosigkeit und zu einer Entfremdung von den politischen und wirtschaftlichen Prozessen der Entscheidungsfindung. Diese Situation wird verschärft durch den Aufstieg von bestimmten staatlichen Stellen und Konzernen verschärft, die unser digitales Zeitalter dominieren und in bombastischen oder sogar autoritären Plänen schwelgen.
Vertreter der US-amerikanischen Nationalen Sicherheitsbehörde NSA haben geschworen, dass ihnen jedes digitale Mittel recht ist, um die Welt vor dem „Bösen“ zu retten. Und der Chef von Google, Eric Schmidt, kündigte an: „Wir wollen die Welt verändern!“ Zu den von Schmidt dazu ins Auge gefassten Mitteln gehören die Mobilisierung technologischer Neuerungen, eine flexible Unternehmenskultur, politische Einflussnahme und ganz simple wirtschaftliche Macht. Diese Haltung tut jede Form von Kritik (also auch am Datenmodell Googles oder der NSA) als Kritik an Fortschritt und Sicherheit im Allgemeinen ab. Wer gegen Google oder die NSA ist, ist nach diesem Standpunkt schlicht ein Feind des Allgemeinwohls.
Taugen die Commons als Alternative zur Herrschaft der Konzerne oder des Staates über Big Data, dem Lebenselixier der aufblühenden digitalen Welt? Taugt Big Data als Grundlage für eine kollektive Ermächtigung? Kann Big Data als Mittel zur Kritik der Selbstwahrnehmung der IT-Konzerne eingesetzt werden?
II. Die Bedeutung von „Big Data“ kann heute kaum hoch genug eingeschätzt werden. Genauso wenig ist möglich, die Machtbeziehungen zu ignorieren oder herunterzuspielen, die durch Big Data in Gang gesetzt werden. Die Verarbeitung von Daten entwickelt sich zu einem der wesentlichen Mittel, mit denen unsere Gesellschaft und Wirtschaft und unser soziales Leben geformt werden.
Die massenhafte Sammlung, Speicherung und Auswertung von privaten Datensätzen wird jedoch von Unternehmen, Regierungen und Geheimdienststellen auf undurchsichtige und ungeregelte Weise ohne jede demokratische Kontrolle durchgeführt. Dadurch werden grundlegende persönliche und allgemeine Rechte untergraben, genauso wie die Macht der Bevölkerung im Allgemeinen ausgehöhlt wird.
Wir wollen die Frage nach Big Data deshalb erst einmal ins rechte Licht rücken: Wir, die Nutzer, erzeugen mehr als 75 Prozent der Daten, aus denen unser gesamtes digitales Universum besteht. Allerdings begreifen wir diese Daten nicht als das Produkt unserer kollektiven Arbeit und deshalb auch nicht als etwas, das uns gehören sollte. Stattdessen gehören „unsere“ massenhaft erzeugten Daten den Konzernen und den mächtigen Staaten. Wir sollten uns deshalb fragen: Gibt es eine Möglichkeit, Big Data in unsere digitalen Commons zu verwandeln?
III. Sowohl das persönliche als auch das allgemeine Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Autonomie gehören zu den grundlegenden Menschenrechten und auch zu den Commons, die bewusst und willentlich kultiviert und geschützt werden müssen. Diese Prinzipien sollten deshalb auch auf Big Data angewendet werden, und sie sollten die Nutzung und Verwaltung von Big Data bestimmen.
Wir erzeugen die Daten – sei es individuell oder kollektiv. Deshalb sollten wir uns auch dafür einsetzen, die Rechte und Kompetenzen zur Verwaltung und Kontrolle dieser Daten zu erlangen. Big Data sollten Commons sein. Jeder sollte die Macht haben, Entscheidungen über Big Data in der Form von Commons zu treffen und darüber zu entscheiden, wie Big Data als Commons verwaltet werden.
Damit diese Forderung Realität wird, erarbeitet das Projekt „Big Data in unserer Hand?“ fünf Lösungsvorschläge. Bevor Sie sich die Vorschläge im Detail anschauen, können Sie sich im folgenden Abschnitt INHALT einen Überblick verschaffen.
Inhalt
INHALT
Big Data-Commons
Hier geht es um die Planung und Errichtung von Big Data-Commons, mit deren Hilfe die Rolle und der Wert von Daten in unseren postdigitalen Gesellschaften neu verhandelt werden können und die die Grundlage für Commons Data sein können. Scrollen Sie nach unten oder benutzen Sie die Navigationsleiste [Chapters], um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Governance der Daten-Commons
Hier geht es um die Schaffung einer internationalen, interessengruppenübergreifenden Steuerungsgruppe, die den Umfang der für die Entwicklung von Erzählungen rund um Big Data und digitale Commons notwendigen Themen festlegt und alle wesentlichen Interessengruppen mit Beratungsleistungen und Tipps zur Seite steht. Scrollen Sie nach unten oder benutzen Sie die Navigationsleiste [Chapters], um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Neue Daten-Infrastrukturen
Hier geht es um die Schaffung neuer Dateninfrastrukturen, die auf Folgendem aufbauen: lokalen Netzwerken; Internetdienstanbietern auf gemeinschaftlicher, selbst gehosteter und gemeinnütziger Basis; im kollektiven Besitz befindlichen und auf dem Grundsatz der Netzneutralität aufbauenden Datenzentren mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in allen Datenkanälen; Freier und quelloffener Software und Hardware; sowie offenen Protokollen und offenen Verschlüsselungswerkzeugen. Scrollen Sie nach unten oder benutzen Sie die Navigationsleiste [Chapters], um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Datenzentren als Commons
Hier geht es um die Schaffung neuer Datenzentren für Big Data, durch die die Erfassung und Nutzung von Big Data demokratischer Kontrolle unterliegt und mit denen Daten im Interesse der Allgemeinheit verwaltet werden können. Scrollen Sie nach unten oder benutzen Sie die Navigationsleiste [Chapters], um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Big Data-Aufklärung
Hier geht es um die Schaffung von Werkzeugen zur Aufklärung und Bildung im Bereich Big Data, mit denen das Thema Big Data entmystifiziert werden kann. Dadurch soll die Bevölkerung außerdem ermächtig werden Big Data und Daten-Commons zu nuten und diese auch zugänglich zu machen. Außerdem soll der wirtschaftliche Wert von Big Data und die Art, wie Staaten und Konzerne Big Data nutzen, sichtbar gemacht werden. Scrollen Sie nach unten oder benutzen Sie die Navigationsleiste [Chapters], um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Big Data-Commons
BIG DATA-COMMONS
Die Commons im Anthropozän
Das industrielle oder postindustrielle Zeitalter wird immer öfter als das „Anthropozän“ bezeichnet, also als eine Ära, in der die Menschen „zu einem der wichtigsten Einflussfaktoren auf die biologischen, geologischen und atmosphärischen Prozesse auf der Erde geworden“ sind (Wikipedia). Es stellt sich nun die Frage, ob sich im Zuge dessen auch unser Verständnis der Commons verschieben muss. Entwickeln sich unseren Ideen und unsere Verantwortung mit dieser Verschiebung weiter?
In der Vergangenheit haben wir unter dem Konzept der Commons vor allem die kollektive und gemeinschaftsbasierte Kultivierung und den Schutz „natürlicher“ Gegebenheiten verstanden. Dies reicht von dem von Kleinbauern und Landarbeitern im Mittelalter kollektiv bestellten und abgeernteten Land bis hin zu Flüssen und Seen, die soziale Bewegungen heute als Gemeingut schützen wollen. Aber können wir die Idee der Commons so stark erweitern, dass es solch flüchtige Produkte der „zweiten Natur“ des „Anthropozäns“ wie Daten umfasst?
Diese Frage stellen sich Aktivisten aus dem Bereich der Freien und quelloffenen Software und der Freien Inhalte sowie aus dem Bereich des geistigen Eigentumsrechts schon seit vielen Jahren. Wir wollen auf diesen und anderen Traditionen der Theorie und Praxis aufbauen und nun Folgendes fragen: Können wir Big Data als Commons auffassen und uns (wieder) aneignen? Falls ja, wer wird dies tun und unter welchen Umständen? Was sind die Folgen?
Big Data: aus Top-down wird Bottom-up
Gemäß der englischsprachigen Wikipedia ist „Big Data ein weit gefasster Begriff für Datensätze, die so umfangreich oder so komplex sind, dass die üblichen Anwendungen der Datenverarbeitung dafür nicht mehr geeignet sind. Zu den Herausforderungen in diesem Bereich gehören die Auswertung, Erfassung, Pflege, Suche, Verteilung, Speicherung, Übertragung und Visualisierung sowie der Datenschutz. Der Begriff bezieht sich häufig schlicht auf die prädiktive Analytik oder auf andere fortschrittliche Methoden zur Abschöpfung eines in Daten verborgenen Wertes. Der Begriff bezieht sich selten auf den tatsächlichen Umfang eines Datensatzes.“
Neben Standarddefinitionen zu Technik, Politik und Geschichte von Big Data hat sich in den letzten Jahren ein kritischer Diskurs zu Big Data im Hinblick auf Ideologie, Hegemonie sowie soziale und wirtschaftliche Macht entwickelt. In diesem Diskurs wird Big Data unter anderem als „Öl des 21. Jahrhunderts“, postdemokratisches Überwachungs- und Kontrollinstrument oder als „Weltformel“ betrachtet. Wir orientieren uns an diesem kritischen Diskurs und versuchen eine neue Dimension dazu zu erschließen, aufbauend auf der Vorstellung, dass Big Data ein „Phänomen der Koproduktion“ (Jeanette Hofmann) ist und deshalb andere Arten einer demokratischeren Verwaltung erfordert.
Von Open Data zu Commons Data
Es geht hierbei nicht nur um Daten, die von Institutionen generiert und (als Akt der Gnade) öffentlich zugänglich gemacht werden. Auch die folgende potenzielle Entwicklung soll betrachtet werden:
– alle Daten, auch die personenbezogenen und durch Individuen produzierten Daten, rücken ins Blickfeld
und
– bekommen einen Status als demokratisch verwaltetes und reguliertes Gut, dessen Zugang demokratisch verhandelt werden kann.
Eine Frage ist generell und im Besonderen in diesem Zusammenhang, ob es nicht ein „Recht auf Vergessenwerden“ auch hinsichtlich Big Data und Suchmaschinendaten geben sollte, das heißt ob bestimmte Daten überhaupt gespeichert werden sollten, um dann von (wem auch immer) verwaltet zu werden.
Es muss zunächst geklärt werden, welcher Teil des Big-Data-Pools „privat“ und damit auch personenbezogener und durch Datenschutz eingehegter Privatbesitz bleiben muss oder soll. Beispiele für solche privaten Daten sind der Inhalt von E-Mails und anderer persönlicher Kommunikation; welche Internetseiten besucht wurden; welche Daten an Websites übermittelt wurden; sowie persönliche Daten auf sozialen Netzwerken, welche nur für Freunde freigegeben wurden.
Im Gegensatz dazu stehen Daten, die bewusst veröffentlicht wurden. Beispiele dafür sind die persönliche Webseite, öffentliche Profile auf sozialen Netzwerken (beispielsweise als Künstler oder Journalist) und Blogs. Dazwischen gibt es Menschen, die öffentlich auftreten, aber unter einem Pseudonym, um beispielsweise nicht aufgrund ihrer politischen Anschauung verfolgt zu werden.
Daraus folgt, dass alle Daten, die nicht privat sind und bei einer solchen Aufteilung übrig bleiben, Commons Data werden können. Bevor wir das weiter ausführen, gilt es folgendes zu bedenken:
Abgrenzung von öffentlichen und privaten Daten
Unserer Meinung nach muss die Frage der Abgrenzung von öffentlichen und privaten Daten noch diskutiert werden. Diese Unterscheidung sollte aber eher von der zukünftigen Verwaltungsstelle debattiert und festgelegt werden, die Commons Data steuern und verwalten soll, als dass „wir“ uns vor der Gründung einer solchen Stelle den Kopf darüber zerbrechen. Hier dennoch einige beispielhafte Fragestellungen, die es zu klären gilt: Was soll mit Verbraucherdaten passieren? Was wir im Internet kaufen, sagt ja einiges über uns aus. Was soll mit „privaten“ Daten von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens passieren, deren „private“ Kommunikation eine Auswirkung auf das Allgemeinwohl hat? Wir sollten auch darüber sprechen, ob die hier festgelegten Kriterien eher Vorschlags- oder eher Regelcharakter haben sollen.
Rechtliche Dimension
Was die rechtliche Dimension betrifft, so wird der klassische Datenschutz als Individualrecht verstanden. Das bedeutet, dass der Datenschutz gesetzlich als Recht angelegt ist, welches einem Menschen als Individuum zusteht. Im Zuge des NSA-Überwachungsskandals gibt es nun jedoch eine breite Debatte darüber, dass Datenschutz (oder informationelle Selbstbestimmung) eigentlich eine staatliche Schutzpflicht ist; dass es sich hierbei also um ein kollektives Recht handelt, welches der Staat aktiv schützen muss. Diese Frage ist auf jeden Fall ein Anknüpfungspunkt für den Ansatz, Big Data zu vergesellschaften oder unter einem kollektiven Gesichtspunkt zu betrachten.
Eigentumsfrage bei Daten
Die Eigentumsfrage bei Daten ist weiter völlig offen. Der Datenschutz ist eben als Schutzrecht und nicht als Eigentumsrecht angelegt. Das ist juristisches Neuland. Es gibt im deutschen Recht eigentlich nur einen Bereich, in dem nach definierten Werten ein öffentliches Gut quasi treuhänderisch hergestellt wird: der Rundfunkstaatsvertrag. Auf dessen Basis legen, vom Gesetzgeber des jeweiligen Bundeslandes beauftragt, verschiedene Gremien fest, wie mit dem öffentlichen Gut „Rundfunk“ umzugehen ist. Hier kann man vielleicht rechtliche und praktische Anleihen machen.
Der Wert von Daten
Wir müssen schließlich die Frage des Werts von Daten klären, weil die Forderung nach Commons auch eine Verschiebung weg vom Privateigentum und hin zu einer gemeinschaftlichen Verwaltung und Verantwortung in Gang setzt. Damit wird die Diskussion über Folgendes eröffnet: 1) Was gehört wem oder sollte wem gehören? 2) Was ist wem etwas wert? 3) Was ist etwas (also hier „Daten“) eigentlich wert, und wie ist dieser Wert zu bemessen?
Es gibt heute eine stetig wachsende Industrie, die im Auftrag von Konzernen Daten misst, monetarisiert und handelbar macht. In diesem Fall wird der Wert von Daten ausschließlich durch Märkte bestimmt. Wir schlagen dagegen vor, dass die Beurteilung des Werts von Daten sich auf eine dynamische und fortlaufende Neubewertung „unserer“ eigenen Werte stützt und darauf, wie sich diese Werte zu den sozialen Realitäten verhalten. Mit anderen Worten sollten wir statt (oder zusätzlich zu) einer wirtschaftlichen Bewertung von Daten eine Bewertung dahingehend durchführen, wie Daten grundlegenden Werten wie Demokratie, Gesundheit und Wohlbefinden, Freiheit, der ökologischen Nachhaltigkeit oder dem Frieden dienen können.
Die verschiedenartigen Einschätzungen, die von Werbemanagern, kritischen Intellektuellen und Analysten aus dem Bereich Terrorismusvorbeugung abgegeben werden, haben eines gemeinsam: Der Diskurs über Big Data betrifft vor allem Daten, die personenbezogen sind oder von Individuen erzeugt wurden. Wir, die Nutzer, erzeugen schließlich mehr als 75 Prozent der Daten, aus denen unser digitales Universum besteht. Die Fragen „welchen Wert haben Daten eigentlich?“, „wem gehören die Daten, und wer hat die Befugnis, sie zu verarbeiten und mit Querverweisen zu versehen?“ und „wie können wir ‚Big Data‘ in ‚Commons Data‘ verwandeln?“ beziehen sich auf eben diese persönlichen Daten.
Um die Basis für ein Bottom-up-Konzept für den Umgang mit Big Data zu schaffen, schlagen wir die Einführung einer strategischen Unterscheidung zwischen „personalisierten“ und „anonymen“ Daten vor. Folgende Fragen stellen sich dabei: Welche Daten müssen personalisiert vorliegen? Welche Daten können dagegen anonymisiert werden?
Aus unserer Sicht sind anonymisierte Daten jedoch noch keine Lösung des Gesamtproblems. Wir sehen die Schaffung eines anonymisierten Big-Data-Pools eher als Basis für die Errichtung eines bestimmten Bereiches der Big Data Commons an, zu dem Dritte zur Durchführung bestimmter Datenanalyseverfahren Zugang bekommen sollen. Die Big Data-Commons können schließlich nur zu dynamischen und florierenden Commons werden, wenn darin verschiedene Formen der auf dem Prinzip der Gemeingutökonomie basierenden kollegialen und hierarchiefreien Produktionsweise (commons-based peer production) möglich sind, beispielsweise eine kollegiale und hierarchiefreie Produktion von Commons Data im Bereich von Forschung und Wissenschaft, wie von Jane Bambauer in ihrer Veröffentlichung „Tragedy of the Data Commons“ (2011) vorgeschlagen.
Vor diesem Hintergrund sollte eines der Hauptziele in diesem Zusammenhang die Entwicklung eines Standards sein, der als feste Vorgabe dienen soll und der vorschreibt, dass sämtliche Daten anonym zu erfassen sind.
Personalisierte Daten
Das Problem personalisierter Daten ist, dass ihre bloße Existenz ein Risiko für Menschen darstellen kann. Viele Menschen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erhielten beispielsweise in den 1960er- und 1970er-Jahren unerwarteterweise keinen Studienplatz oder keine Beförderung, obwohl sie damit gerechnet hatten. Als dann die Archive des Ministeriums für Staatssicherheit in den 1990er-Jahren geöffnet wurden, fanden sie den Grund dafür heraus: Informationen, die von der Staatssicherheit über sie gesammelt worden waren, waren zu anderen staatlichen Stellen, beispielsweise Universitäten oder staatseigenen Unternehmen, gelangt. Diese Informationen waren oft schlicht falsch oder waren falsch interpretiert worden. Weil aber die Menschen keine Kenntnis von den geheim erhobenen Daten hatten, konnten sie dagegen auch keinen Widerspruch einlegen.
Um ein anderes Beispiel zu nehmen: In Ländern, in denen eine zentrale Judenkartei existierte, konnten die Nazis nach der Besetzung des Landes einen Großteil der Juden auffinden und deportieren. In Ländern ohne solche Aufzeichnungen konnten die Nazis nur sehr wenige Juden finden. Das heißt egal in welchem Besitz und unter welcher Kontrolle sich personalisierte Daten (Personenprofile) befinden, sie können ein erhebliches Risiko für Menschen darstellen.
Eine Anmerkung: Das letzte Beispiel ist ein gutes Beispiel aus der Geschichte. Wie man jedoch im Rhetorikunterricht lernt, sollte man Nazi-Beispiele vermeiden, weil sie als unnötige Panikmache angesehen werden und auf skeptische Leser oft abschreckend wirken. Es wäre also toll, wenn wir ein anderes Beispiel finden könnten.
Heute wird bereits befürchtet, dass Unternehmen, deren Geschäft in der Erfassung und Auswertung von personalisierten Daten besteht, auf Basis einer ganzen Palette von Daten, beispielsweise Käufen bei Amazon oder GPS-Tracks, genaue und exakt auf bestimmte Anforderungen zugeschnittene Listen erstellen können, mit denen zum Beispiel schwule, lesbische, bisexuelle Menschen oder Menschen mit einer anderen marginalisierten Sexualpraktik identifiziert werden können. Während es schon schlimm genug ist, dass diese Unternehmen die Daten an Vermarkter verkaufen, ist es jedoch genauso denkbar, dass die Daten von Regierungen oder reaktionären Gruppen genutzt werden, um einzelne Personen ins Visier zu nehmen.
Anonymisierte Daten
Anonymisierte Daten stellen einen Ausweg aus dieser Problematik dar. Die Nachfrage nach Daten wächst und kann vermutlich nicht alleine durch moralische, gesellschaftliche, politische oder bildungstechnische Maßnahmen eingedämmt werden. Aber der Bedarf kann durch anonymisierte Daten gedeckt werden. Derartig erhobene Daten liefern denselben Inhalt (beispielsweise: wer A kauft, der interessiert sich auch für B), ohne dass sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Datensätze separat erhoben und gespeichert werden, denn eine Person, über die ich alles weiß, außer ihrer Identität, ist nicht wirklich anonym.
Commons Data
Nach einer Unterteilung von Big Data muss eine weitgehende Anonymisierung derjenigen Daten vorgenommen werden, die Commons Data werden sollen. Anonymisierung bedeutet, a) dass diese Daten nicht mehr privat oder personenbezogen sind und damit vergemeinschaftet sind und b) dass diese Daten bis zu einem gewissen Grad dem Schutz der Anonymisierung unterstehen, also dass der Missbrauch durch Dritte, beispielsweise die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen oder die Überwachung durch staatliche oder privatwirtschaftliche Stellen, durch Regelung ausgeschlossen wird.
Die Herausforderungen bei der Schaffung von Regelungen im Bereich Datenschutz sind groß. Schließlich ist die Rechenleistung aktueller Computer so groß, dass es ein Leichtes ist, eine Anonymisierung mithilfe von Querverweisen innerhalb einer Reihe von Datensätzen auszuhebeln. Die Anonymisierung wird häufig als Lösung angeboten, aber ein intelligenter Algorithmus ist in der Lage, mit ziemlicher Sicherheit ein Individuum auch auf der Basis anonymer Daten zu identifizieren. Ein vereinfachtes Beispiel: Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, ein Individuum anhand folgender drei Merkmale zu identifizieren: a) anonymisierte Daten eines Nutzers des Fahrten-Vermittlungsdienstes „Uber“ (sehr häufige Fahrten zu einem bestimmten Ort deuten auf die eigene Wohnung hin), b) anonymisierte Daten von Amazon (Versand an die gleiche Postleitzahl) und c) eine Reihe unsichtbarer Datenmarkierungen, beispielsweise den Typ des Computers oder des Internetbrowsers betreffend.
Neben der Anonymisierung von Commons Data können auch persönliche Daten nach dem heutigen Stand der Technik anonymisiert und sogar verschlüsselt werden. Zum Beispiel kann man unter Verwendung des Anonymisierungsdienstes TOR eine Internetseite besuchen, ohne dass Daten anfallen, die einen Bezug zwischen der Person und dem Webseitebesuch zulassen. Der Inhalt von persönlicher digitaler Kommunikation kann außerdem so verschlüsselt werden, dass nur Sender und Empfänger ihn lesen können. Und es existieren soziale Netzwerke, bei denen technisch sichergestellt ist, dass die veröffentlichten persönlichen Daten nur den eigenen Kontakten zugänglich sind.
Standards zur Datenerhebung
Das Bereitstellen und Erfassen von anonymisierten Daten kann grundsätzlich mithilfe von technischen Standards durchgeführt werden. Ein Beispiel dafür sind Einstellungen im Browser, die Benutzern die Wahl geben, welche persönlichen Daten sie preisgeben möchten und welche Daten anonym übermittelt werden sollen. Ein solcher Standard könnte – einmal etabliert – zu einer politischen und einer gesellschaftlichen Forderung werden. Politisch beträfe dies die Forderung nach gesetzlichen Vorgaben für die Datenerfassung, mit denen solche Standards implementiert würden. Gesellschaftlich beträfe dies den Druck auf Unternehmen, diese Standards auch wirklich zu implementieren (beispielsweise implementiert „WhatsApp“, ein Sofortnachrichtendienst für Smartphones, mittlerweile auf Druck der Community eine Verschlüsselung).
Implikationen
– Auf der individuellen Ebene: Nutzer geben Daten nicht mehr ohne Weiteres weiter.
– Auf der regulatorischen Ebene: Die Monopolisierung von Daten kann in Frage gestellt werden (was neu ist, sonst wird das Thema „Monopolisierung“ immer nur unter anderen Gesichtspunkten verhandelt).
– Auf der sozialen Ebene: Eine Vergesellschaftung von Daten wird möglich, was kognitive, politische und ökonomische Folgen hat, nämlich die Beteiligung der Menschen a) an einem existenziellen Teil der Umwelt, b) an politischen Prozessen (unter anderem das Treffen von Entscheidungen über Regeln oder die Verteilung) und c) an ökonomischen Prozessen (indem „meine“ Daten zu einer potenziellen ökonomischen Ressource werden, die ich selber auswerte oder von Dritten auswerten lasse).
Schlussfolgerung
Die Schaffung von Commons Data und das demokratische Aushandeln und Bestimmen des Werts von Daten versetzen uns in die Lage, die Erzählung über Big Data allmählich von einer Top-down-Erzählung in eine Bottom-up-Erzählung zu verwandeln. Dadurch werden wir im Laufe der Zeit in die Lage versetzt, die theoretische und politische Grundlage für Big Data-Commons zu schaffen.
Governance der Data Commons
GOVERNANCE DER DATA COMMONS
Vision
Demokratie, Transparenz, persönliche Rechte und Autonomie sind grundlegende Menschenrechte und auch Gemeingüter, die bewusst und willentlich kultiviert und geschützt werden müssen. Diese Prinzipien sollten deshalb auch auf Big Data angewendet werden, und sie sollten dessen Nutzung und Verwaltung bestimmen.
Wir erzeugen die Daten – sei es individuell oder kollektiv. Deshalb sollten wir das Recht haben, die Daten zu verwalten, und sollten auch die Verfügungsgewalt darüber haben, sowohl als Individuen als auch als Gemeinschaften (ein heikler Balanceakt zwischen individuellen und kollektiven Rechten).
Die Datenverarbeitung entwickelt sich zu einem der grundlegenden Mittel, mit denen unsere Gesellschaft und Wirtschaft und unser Leben organisiert und geformt wird. Wir sollten deshalb auch auf grundlegende Weise mitbestimmen können, wie sie durchgeführt wird.
Wir stellen uns die Schaffung eines „Weltforums zu Big Data und Commons“ vor. Dieses Forum sollte aus den Commons hervorgehen, den Commons dienen und auf kämpferische Weise unabhängig von staatlicher Macht und von der Macht der Unternehmen bleiben.
Zusammensetzung
– Das Forum sollte ein interessengruppenübergreifendes Netzwerk von Aktivisten und Befürwortern der Sache sein, das offen für jede Art von Gruppen, Individuen und Organisationen ist. Es sollte jedoch ohne die Teilnahme von Regierungen und Akteuren aus dem Unternehmensbereich auskommen;
– Wir werden keinen Plan zur Verfügung stellen, sondern vielmehr Werte und Prinzipien aufstellen, die dazu geeignet sind, die Schaffung eines „Weltforums zu Big Data und Commons“ zu begleiten. Dies können zu Grunde liegende Werte sein:
– eine breite Teilnahme und Konsultation der Zivilgesellschaft;
– integrativ und global;
– Kapazität und Begeisterung für Aktionen und Aktivismus;
– partizipatorisch, horizontal und demokratisch;
– Vielfalt an Perspektiven und Teilnehmern;
– bewusster Wille zur Einbindung von Ausgeschlossenen, die jedoch Betroffene sind, und zum aktiven Kontakt mit diesen.
Mandat
– Schaffung eines robusten Fahrplans zu Realisierung einer gemeinsamen Datenzukunft; das könnte eventuell eine „Verfassung für Kollektiv- und Commons Data“ sein;
– Beitrag zur Errichtung einer kollektiven Digital- und Dateninfrastruktur;
– Entwicklung von Erzählungen, Definitionen und Bildung zum Thema Commons Data und Festlegung des Umfangs und der Auswirkungen dieses Themas;
– Entwicklung, Unterstützung und Engagement im Bereich Politik und Vorschriften;
– Unterstützung von Forschung und Kooperation im Bereich der Risiken und Möglichkeiten von Big Data für das Commons;
– Zusammenarbeit mit anderen Interessen- und Betroffenengruppen zu diesem Zweck;
– Dauerhafte Aufrechterhaltung von Autonomie gegenüber Konzernen und staatlichen Organisationen.
Prozess
Wie startet der Prozess?
– Die Initiatoren werden Botschafter für die Arbeitsgruppe für die Big Data-Commons, und wir werden die Arbeitsgruppe weiter ausbauen;
– Einrichtung einer Slack-Plattform für die Zusammenarbeit und um Werkzeuge, Materialien und ein „Einsteigerpaket“ zu kreieren und zu teilen;
– Entwicklung eines Listservers (nur für Ankündigungen);
– Planung einer globalen Zusammenkunft bei der BG-Konferenz im nächsten Jahr, um das Weltforum zu Big Data und Commons zu gründen;
– in den nächsten 12 Monaten: Unterstützung von lokalen Gruppen zur Diskussion und Zusammenarbeit sowie von kleineren geschlossenen digitalen Gruppen oder Gemeinschaften, die auch teilnehmen können;
– Gründung eines provisorischen Kernteams, das Listserv/Slack-Plattform/Zusammenkunft nächstes Jahr planen und leiten und dessen Mitglieder als regionale Botschafter fungieren und Zusammenkünfte organisieren. Monatliche Treffen, je nach Bedarfs;
Wie wird das Ganze finanziert?
– Derzeit ist geplant, dass alle ehrenamtlich tätig sind;
– Die Finanzierung per Crowdfunding ist eine Möglichkeit, oder wir werben für die Kosten Spenden ein.
Praktische Arbeiten
Folgendes sollte geprüft werden:
– der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft
– das Internet Governance Forum (IGF)
Gewonnene Erkenntnisse:
– Wie wird das „Wir“ definiert?
– Was ist die Zivilgesellschaft?
– Wer gehört dazu, und wer ist ausgeschlossen?
– Wie finanziert sich das?
– Druck durch die gewinnorientierten Akteure
Neue Daten-Infrastrukturen
NEUE DATEN-INFRASTRUKTUREN
Rückforderung
Die notwendige Infrastruktur zur Verwaltung von Daten im Sinne des Allgemeinwohls, zur Sicherstellung der autonomen Kontrolle und nichtkommerziellen Verwendung von Bürgerdaten sowie zur Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs, von Nachhaltigkeit und des Schutzes von grundlegenden und kollektiven Rechten, könnte aus unserer Sicht wie folgt aussehen.
Die meisten Menschen leben mit einem „Privatsphärenparadox“: Wir wissen, dass über uns Daten gesammelt werden, und das ärgert uns, weil wir dadurch nur noch eine eingeschränkte Privatsphäre haben. Paradoxerweise tun wir jedoch nichts, um diese Privatsphäre zu schützen, stattdessen nutzen wir (größtenteils) weiter die Produkte und Dienstleistungen, die uns das Gefühl vermitteln, dass in unsere Privatsphäre eingegriffen wird. Der Grund dafür ist, dass diese Produkte und Dienstleistungen „Netzwerkeffekte“ erzeugen, bei denen die Teilnahme am Netzwerk uns einen sozialen oder wirtschaftlichen Wert bringt: „Wenn du nicht mitmachst, entgeht dir etwas.“ Das Privatsphärenparadox ist deshalb ein Spiel, das wir nicht gewinnen können.
Unser Vorschlag geht dahin, dass wir weder versuchen, das Paradox aufzulösen, noch das Spiel zu gewinnen. Vielmehr wollen wir die Spielregeln verändern. Nach unserer Vorstellung gehören dazu Vorschläge zur Einführung alternativer Datenverwaltungsstrukturen, die auf verschiedene Größen skaliert werden können und in eine vernetzte Infrastruktur eingebunden werden (die Internet-Infrastruktur mit ihren Standards und Protokollen). Diese alternativen Strukturen sollen mit der Fähigkeit ausgestattet werden, das Sammeln von persönlichen oder kollektiven Informationen ohne Zustimmung zu verhindern oder zu bekämpfen.
Einige der Merkmale, deren Einsatz uns vorschwebt, sind bereits in existierender oder konzipierter Technologie enthalten; dabei kann es sich sowohl um relativ alte Technologie als auch erst kürzlich entstandene Technologie handeln. Andere Merkmale gibt es dagegen noch nicht. Hier müssen wir über Lösungen nachdenken, die nicht sofort naheliegend sind.
Software und Geräte
Die Geräte, mit denen wir unsere Daten untereinander austauschen und Informationen empfangen, beispielsweise Telefone, Laptops oder andere vernetzte Geräte, sind unsere Zugangspunkte. Diese Dateninfrastrukturen sollten sich auf Freie oder quelloffene Soft- und Hardware sowie auf offene Protokolle stützen und sollten einen einfachen Zugang zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und zu einfach zu handhabenden Anonymisierungswerkzeugen ermöglichen, um so die digitale Anonymität und Privatsphäre zu wahren.
Netzwerkinfrastruktur
Wir werden über Infrastrukturen für Internet, Netzwerk, Telekommunikation und Energie verfügen, welche uns gehören oder zumindest in unserem Auftrag betrieben werden. Dafür benötigen wir Netzneutralität, damit es keine benachteiligenden Abstufungen beim Service gibt und der Zugang gleichberechtigt ist.
Das Internet besteht aus Knotenpunkten, Glasfaserkabeln, Internetdienstanbietern, Austauschpunkten und Satelliten. Derzeit befindet sich der Großteil der gesamten Infrastruktur in privatem Besitz. In der Praxis gehen unsere Vorstellungen dahin, dass (zumindest teilweise) diese Infrastruktur sich entweder im öffentlichen Besitz bzw. in Form eines Commons-Besitzes oder eines autonomen Systems befinden wird.
Beispiele für mögliche Infrastruktur im öffentlichen Besitz sind: Knotenpunkte des Kernnetzes (Backbone), Glasfaserkabel und Internetdienstanbieter. Andererseits könnten Netzwerke oder Internetdienstanbieter ebenfalls als Commons verwaltet werden.
Wir werden auch eine Infrastruktur besitzen, die gemeinschaftlich oder als Commons gehalten wird. Diese Infrastruktur wird lokale Netzwerke und selbst oder gemeinschaftlich gehostete Lösungen, aber auch gewinnorientierte Internetdienstanbieter umfassen.
Es wird zudem stetig wachsende und selbst gehostete Netzwerke in örtlichen Gemeinschaften geben, die mit einer (grundlegenderen) öffentlichen Infrastruktur verflochten und verbunden werden.
Datenspeicherung
Wir stellen uns ein vernetztes (lokales) Daten-Commons vor, das über Datenbanken und Datenspeicher verfügt, welche im allgemeinen Interesse derjenigen Gemeinschaft verwaltet werden, die die Daten zur Verfügung stellt. Diese Datenbanken und Datenspeicher werden entweder gemeinschaftlich oder öffentlich gehostet. Es gibt jedoch auch einen Platz für private Datenbanken. Welche Daten diesen privaten Betreibern zur Verfügung gestellt werden, muss jeder selbst entscheiden. Es gibt also diese Drei:
– öffentliche Analytik
– gemeinschaftliche Analytik
– private Analytik
Dienstleistungen
Folgendes stellen wir uns darunter vor: Dienstleistungen außerhalb des Internets auf der Ebene von Gemeinschaften; Cache-Dienste, die einen ökologischen Zweck erfüllen; und gemeinschaftliche Alternativen zu kommerziellen Dienstleistungen (Gmail, Google Docs, Skype, Doodle, Dropbox, Google-Suchmaschine, Facebook etc.) (siehe hier). Die Frage der Verwaltung dieser alternativen Dienstleistungen und deren Finanzierung ist noch offen.
Protokolle
Wir werden allgemeine Protokolle schaffen und vereinbaren, mit denen wir innerhalb und außerhalb des Internets arbeiten können; die uns den Einsatz unterscheidungsfähiger Werkzeuge für den Datenaustausch ermöglichen (Verschlüsselung und Filter); und die uns die Entscheidung ermöglichen, welche Informationen wir mit wem austauschen möchten, und so unmittelbar einen teilweisen oder vollständigen Zugang zu einer Datenbank erlauben. Wir werden neue Protokolle für Banking, Einkaufen, den Austausch kultureller Inhalte und für Diskussionstätigkeit schaffen und implementieren. Das TOR-Netzwerk und die Block-Chain-Technologie können dazu als Grundlage angesehen werden.
Agenda
– Definition von Struktur und Zielen für alternative Dateninfrastrukturen,
– Definition von sozialen Protokollen und sozialer Verwaltung,
– Definition des Wirtschaftsmodells,
– Zeichenübung: zeichne das Internet; zeichne deine Daten.
Infrastruktur
Sie besteht aus Folgendem:
– einer Grundlage für die Kommunikation (Sammlung) und Verarbeitung von Daten,
– einem sozio-technologischen Aspekt (die Infrastruktur muss verwaltet und organisiert werden),
– Hardware (Server, Kabel, Router) + Software (Protokolle, Bibliotheken, Frameworks, Algorithmen) + Geräte.
Dazu benötigen wir noch:
– einen zuverlässigen Zugang zu einem neutralen Internet,
– eine gemeinschaftlich gehaltene autonome Infrastruktur (Hardware und Software), mit der wir Datenanalyse betreiben können,
– eine Organisation, die die Analyse betreibt.
Protokolle und Dienstleistungen
Das sind unsere Forderungen:
– anonymer Zugang zum Internet,
– anonyme E-Mail-Dienste und verschlüsselte Kommunikation,
– transparente Algorithmen,
– öffentliche „Backdoors“.
Grundlagen:
– quelloffene Hardware,
– quelloffene Software,
– offene Formate.
Software
– Verschlüsselung;
– die Software sollte dem Nutzer ermöglichen, selbst darüber zu entscheiden, wem er seine Daten preisgibt (in Verbindung mit Verschlüsselung und dem dazugehörigen Schlüsselmanagement);
– Weiterbildung im Bereich digitale Sicherheit, Anonymität und Privatsphäre.
Datenzentren als Commons
DATENZENTREN ALS COMMONS
Wir möchten einmal ein Gedankenexperiment wagen: Was, wenn Big Data, die so viele Möglichkeiten bieten, aber auch in vielerlei Hinsicht eine Bedrohung darstellen, „kollektiv und öffentlich“ – also nicht durch Konzerne oder staatliche Stellen – verwaltet werden könnten und der „Öffentlichkeit oder Allgemeinheit“ gehören würden? Wie könnten solche ‚Datenzentren als Commons‘ aussehen? Wie könnten sie in die Realität umgesetzt werden?
Es ist hier wichtig zu definieren, was wir mit dem Begriff „öffentlich“ meinen, weil dieser Begriff in verschiedenen Kontexten eine unterschiedliche Bedeutung hat. Normalerweise verstehen wir unter „öffentlicher Hand“ eine Verwaltung „durch den Staat“. Das ist hier aber problematisch, weil wir gelernt haben, dass man dem Staat in Bezug auf persönliche Daten keinerlei Vertrauen entgegenbringen kann. Es steht schlicht zu befürchten, dass die Daten zur Überwachung und zur Förderung der Interessen von Konzernen genutzt werden (wobei betont werden muss, dass es in dieser Hinsicht wichtige Unterschiede zwischen den verschiedenen Staaten und Regierungen gibt).
Darüber hinaus glauben wir jedoch, dass es einen sehr wichtigen analytischen und politischen Unterschied zwischen dem Konzept der „öffentlichen Hand“ und dem Konzept der Commons gibt. Dazu gehört auch die Diskussion über den Charakter von „Rechten“, beispielsweise des „Rechts auf Privatsphäre“. Wenn wir von Rechten sprechen, stellen wir uns oft stillschweigend vor, dass es eine Autorität gibt, die diese Rechte durchsetzen und schützen kann oder soll. Meist stellen wir uns unter dieser Autorität konkret den Staat vor. Hier stellt sich jedoch das gleiche Problem: Können wir darauf vertrauen, dass der Staat unsere Rechte auch wirklich durchsetzt und schützt?
Eine der zentralen Fragen und Herausforderungen in dieser Hinsicht lautet: Wie können wir sicherstellen, dass es nicht wieder eine neue Verwaltungselite in diesem Bereich gibt? Welche Prinzipien von Wissenstransfer und Informationssicherung und -teilung können hier zum Einsatz kommen?
Eine weitere Herausforderung ist, dass die Dezentralisierung von Big Data in vielen kleinen Commons-Verwaltungseinheiten nicht automatisch verhindert, dass mit diesen Daten schädlich umgegangen wird oder sie von Dritten für Privatinteressen genutzt werden.
Direktiven
– Falls die Daten als Gemeineigentum verwaltet werden, muss sichergestellt werden, dass sie dort nur im Interesse der „Allgemeinheit“ oder „Öffentlichkeit“ nutzbar gemacht werden und dass keine persönlichen Freiheitsrechte verletzt werden. Dies bedeutet unter anderem:
– Es muss immer einen demokratischen und transparenten Entscheidungsfindungsprozess geben, wie im Einzelfall mit den Daten umgegangen wird.
– Es muss klare gesetzliche Regelungen geben, mit denen festgelegt wird, was eine zulässige Nutzung der „Daten“ darstellt und was nicht; an diesen Regelungen müssen sich auch die Debatten zur Entscheidungsfindung in den Commons-Verwaltungseinheiten orientieren.
– Die Mitglieder der Verwaltungseinheiten müssen gewählt werden. Wie das basisdemokratisch aussehen kann, zeigt unter anderem der Berliner Energietisch mit seiner Idee zur öffentlichen Verwaltung der Berliner Stadtwerke.
– Die konkrete Organisationsstruktur der Commons-Verwaltungseinheiten muss sich an der Idee orientieren, dass diejenigen, die die Daten im Internet generieren oder produzieren auch demokratisch darüber mit entscheiden können, wie diese genutzt werden. Dies würde die Form einer Art „ProduzentInnen-NutzerInnen-Demokratie“ auf der Ebene digitaler Daten annehmen.
Big Data-Aufklärung
BIG DATA-AUFKLÄRUNG
Eine grundlegende Fragestellung im Zusammenhang mit der Big Data-Commons betrifft Strategien zur Bildung und Aufklärung. Da das Thema uns alle angeht, stellt sich die Frage, wie wir verhindern können, dass das Thema „Big Data“ nicht nur von den Unternehmenseliten und den staatlichen Eliten diskutiert und verstanden wird. Wie können wir sicherstellen, dass alle Bürger die Auswirkungen verstehen und, falls nötig, auch Gegenmaßnahmen ergreifen können? Woraus könnten solche Maßnahmen bestehen? Und, zu guter Letzt, wie kann man das Thema so diskutieren, dass diese Diskussion eine breite Wirkung entfaltet? Welche öffentlichen Plätze und Medien sollten dazu genutzt werden?
Entmystifizierung des Status quo
– Datensaugen
– Industrielle „Datenviehhaltung“
– Dateneindringlinge
– Datenkolonisierung
– Digital Natives
Kampagnen
– Zusage einer Datenspende
– Register von Datenflüchtlingen
– Google-Mitarbeiter des Monats
– Datenflüchtlinge
– „Star Wars“ hacken
– „Data Vader“
– „Mach bei den Guten mit“
– „Data Master“
– „Luke Filewalker“
Das Datensaugen in unserer Hand! Oder: zurücksaugen!
– Data Mass Index (DMI),
– Big Data in unserer Hand in Echtzeit (App, die mir anzeigt, welche Daten von meinem Telefon gesaugt werden),
– wo sind die Daten, wo ist das Geld?
Verbraucherinformationssystem
– Ampelsystem für Daten (Bewertung)
– Stiftung Datentest
– Datenbetriebsanleitung
– Fairtrade-Daten
Offene Fragen
Die meisten dieser Ideen zielen in Richtung eines erweiterten individuellen Bewusstseins zu diesen Themen und bieten individuelle Lösungen an. Das ist zwar ein guter Anfang, jedoch fehlt noch der kollektive Aspekt des Themas. Zu einer Antwort auf die aktuelle Situation im Bereich „Big Data“ muss auch ein gemeinschaftlicher Ansatz gehören. Ansonsten wird die Lösung des Problems genau diejenigen individualistischen Muster reproduzieren, die Teil des Problems sind.
Herausforderungen
Es müssen eingängige Bilder und Erzählungen gefunden werden, die den „gemeinschaftlichen“ Aspekt des ganzen Projekts herausstellen.
Quellen
QUELLEN
Journalismus und Wissenschaft
* Tragedy of the Data Commons
von Jane Bambauer (geb. Jane Yakowitz), Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 25, 2011.
* Sind Daten das Öl des 21. Jahrhunderts oder ein Gemeingut?
von Krystian Woznicki, Berliner Gazette, 2011.
* Big Data und Genmaterial sollten Gemeingüter sein
Sozialanthropologin Shalini Randeria plädiert für die Wiederentdeckung des Begriffs der Gemeingüter, die staatlichem und kommerziellem Zugriff entzogen sind. August 2015.
* Die Versuchungen von Big Data
von Jeanette Hofmann. In: Markus Beckedahl und Andre Meister (Hg.): Jahrbuch Netzpolitik 2012. Von A wie ACTA bis Z wie Zensur. Berlin: epubli, S. 74-79. 2012.
* Socialize the Data Centres!
von Evgeny Morozov. New Left Review 91, Januar/Februar 2015.
* Big data from the bottom up
von Nick Couldry and Alison Powell. Big Data & Society, 1 (2). ISSN 2053-9517, 2014.
* Data is not an asset, it’s a liability
von Marko Karppinen. Data is not an asset, it’s a liability. September 2015.
* Alternativen zu den kontrollierenden Konzernen.
von Ayad Al-Ani. Netzpiloten, February 2015.
* Big Data’s Radical Potential
von Pankaj Mehta. Big Data werden heute genutzt, um Profit zu machen oder die Bürger auszuspionieren. Doch was würde passieren, wenn die Daten für das Wohl aller eingesetzt würden? JacobinMag, März 2015.
* Daten als Wirtschaftsgut
von Herbert Zech. Überlegungen zu einem „Recht des Datenerzeugers“. Gibt es für Anwenderdaten ein eigenes Vermögensrecht bzw. ein übertragbares Ausschließlichkeitsrecht? CR, No. 3/2015.
* Controlling the future. Edward Snowden and the new era on Earth
von Elmar Altvater. Zuerst in deuscher Sprache erschienen in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“ 4/2014.
* Engineering the public: Big data, surveillance and computational politics
von Zeynep Tufekci. First Monday, Vol. 19/7. Juli 2014.
* Die Politik der Daten
von Felix Stalder. Vortrag bei der Konferenz „Data Traces“, 3./4. Juli 2015. Enthält die Vortragsfolien in deuscher Sprache und eine Zusammenfassung des Inhalts in englischer Sprache. Juli 2015.
Politik
* International Surveillance: A New French Bill to Collect Data Worldwide!
Die Organisation „La Quadrature du Net“ stellt sich gegen einen neuen Gesetzentwurf in Frankreich, der die weltweite Sammlung von Daten vorsieht.
* EU-USA Rahmenabkommen zum Datenschutz
Das Rahmenabkommen zwischen den USA und der EU regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Ermittlungsbehörden untereinander austauschen, und es bietet EU-Bürgern die Möglichkeit, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten einzuklagen.
* Heiko Maas: Geben Sie uns die Datenhoheit! #freeyourdata
Die Petition richtete sich an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas. Zitat: „Wir liefern das Öl des 21. Jahrhunderts frei Haus. Doch was ist mit uns?“
* Startups und Datenschutz
Anhörung im Ausschuss „Digitale Agenda“. „Open Data“ wird hier als brachliegende Ressource für Innovation stark gemacht. Die Sachverständigen Stephan Noller und Hermann Weiß sprachen von „Commons Data“.
* Datenschutz-Brief
Jährlicher Bericht, der aufzeigt, was ist mit unseren Daten gemacht worden ist. Transparenz ohne Folgen?
* Positionspapier zu Gemeingütern
Die Fraktion „Bündnis 90/Grüne“ hat 2013 ein Positionspapier zu Gemeingütern verabschiedet. Dabei ging es um viele Bereiche (auch Netz und Daten) und um die gesellschaftliche Dimension.
Werkzeuge
* Environmental Justice Atlas
Beeindruckende Nutzung von Daten, Karten und Open-source-Infrastruktur um die Verbindungen zwischen einzelnen Umweltschutzbewegungen weltweit darzustellen.
* Inside Airbnb
Das Projekt zeigt auf, wie Big Data von sozialen Bewegungen genutzt werden könnte. Die öffentlich zugänglichen Daten von AirBnB werden genutzt, um den Einfluss der Übernachtungsplattform auf Immobilienpreiserhöhungen darzustellen.
* Mailpile
Mailpile ist ein Webmail-Client mit eingebauter Verschlüsselung und Datenschutzfunktionen. Mailpile ist eine kostenlos Open-Source-Software.
* New Cloud Atlas
Der neue Cloud Atlas, zeigt die konkreten Orte der Datenwolke: Rechenzentren, Internetknotenpunkte, Kabel und Schalter.
* You Broke The Internet
Theorie und Praxis eines komplett verschlüsselten und verschleierten neuen Internets – für ein ein unbeschwertes digitales Leben.
* User Data Manifesto 2.0
Das Manifest definiert die Grundrechte aller Bürger in Bezug auf die Kontrolle ihrer Daten im Internetzeitaler.
Institutionen
* Council for Big Data, Ethics, and Society
Der Rat bringt Forscher verschiedener Disziplinen zusammen, um Initiativen rund um Big Data um kritische soziale sowie kulturelle Perspektiven zu bereichern.
* Max Planck Institute for Research on Collective Goods
Wichtige Forschungsfelder: Kartellrecht, Regulierung und die Stabilität der Finanzmärkte.
* Open Media Canada
Eine gemeinnützige Organisation, die sich für ein freies Internet einsetzt.
* P2P Foundation
Untersucht die Auswirkungen der Peer-to-Peer-Technologie und -Gedanken auf die Gesellschaft. Die Organisation will ein pluralistisches Netzwerk sein.
* Research Group: Ethics of Big Data
Das Ziel dieser interdisziplinären Forschungsgruppe ist die Entwicklung konkreter Ressourcen für Wissenschaftler, die Forschung auf der Grundlage von Big Data betreiben.
Credits
CREDITS
„Big Data in Our Hands. Re-Claiming the Oil of the 21st Century“ ist ein Langzeitprojekt der Berliner Gazette in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Akteuren der Zivilgesellschaft.
Das Projekt startete im Herbst 2012 bei der Digital Backyards-Konferenz in Berlin und soll bis 2022 fortgeführt werden. Im Mittelpunkt des Projekts steht das „Commoning“ von Big Data. Ein wichtiger Meilenstein im bisherigen Arbeitsprozess war der Berliner Gazette-Workshop bei der UN|COMMONS-Konferenz, die vom 22. bis 24. Oktober 2015 in Berlin stattfand. Dieses Dokument ist das vorläufige Ergebnis des Vorhabens.
Die Kapitel „Big Data-Commons“ und „Datenzentren als Commons“ wurden in Vorbereitung auf die UN|COMMONS-Konferenz kollaborativ erstellt und boten einen zentralen Ausgangspunkt für die kreativen Prozesse innerhalb der Konferenz. Beispielsweise sind die Kapitel „Governance der Data Commons“, „Neue Daten-Infrastrukturen“ und „Big Data-Aufklärung“ daraus als Ergebnisse im Rahmen der Konferenz vor Ort hervorgegangen.
Die Berliner Gazette plant, das Projekt weiterzuführen und weiterzuentwickeln und dabei auch weiterhin eine Vielzahl von Akteuren der Zivilgesellschaft einzubeziehen. Daher wird das Weiterleiten und Teilen dieses Dokuments sehr begrüßt und auch Fragen und Anregungen – auch zum weiteren Vorgehen – werden gern aufgenommen. Bitte kontaktieren sie uns unter info(at)berlinergazette.de.
Bisher haben an diesem Projekt folgende Personen mitgewirkt: Bangi Abdul (tokyo-ritual.jp), Avantika Banerjee (wiredandnetworked.com), Zeljko Blace (Multimedia Institute), Sean Bonner (Safecast.org), Sophie Bloemen (commonsnetwork.eu), Benjamin Cadon (labomedia.org), Martin A. Ciesielski (Medienmosaik), Benjamin Diedrichsen (OPENMEDiAID), Christian Franz (cpc-analytics.com), Max Haiven (Nova Scotia College of Art and Design), Ted Han (Documentcloud.org), Harlo Holmes (New York Times), Hiroyuki Ito (Crypton Future Media), Joi Ito (MIT Media Lab), Ela Kagel (Supermarkt), Anna Magdalena Kedzierska (code4sa.org), Florian Kosak (berlinergazette.de), Tomislav Medak (mi2.hr), Annette Mühlberg (ver.di), Kazushi Mukaiyama (Future University Hakodate), Taketo Oguchi (shift.jp.org), Junichi Oguro (43d), Chris Piallat (berlinergazette.de), Nina Pohler (Hafen City Universität Hamburg), Alison Powell (London School of Economics), Michael Prinzinger (berlinergazette.de), Annika Richterich (Maastricht University), Jaron Rowan (Xnet), Andreas Schneider (Institute for Information Design Japan), Christopher Senf (berlinergazette.de), Lukas Stolz (European Alternatives), Mitsuhiro Takemura (Avec Lab), Keiko Tanaka (Kyoto College of Graduate Studies for Informatics), Edward Viesel (berlinergazette.de), André Wilkens (Analog ist das neue Bio).
Konzept, Projektkoordination und Redaktion: Magdalena Taube und Krystian Woznicki (berlinergazette.de)
Die Berliner Gazette ist eine gemeinnützige und überparteiliche Organisation, hinter der ein Team von JournalistInnen, ForscherInnen, KünstlerInnen und ProgrammiererInnen steht. Wir analysieren und erproben aufkommende kulturelle sowie politische Praktiken. Seit 1999 veröffentlichen wir berlinergazette.de unter einer Creative Commons-Lizenz – mit Beiträgen von mehr als 900 AutorInnen aus der ganzen Welt. Außerdem organisieren wir Konferenzen und geben Bücher heraus. Besuchen Sie Berliner Gazette hier.
Die Kapitelbilder stammen aus der Dokumentation verschiedener Berliner Gazette-Konferenzen, u.a. der UN|COMMONS-Konferenz in der Volksbühnne Berlin, der SLOW POLITICS-Konferenz im Supermarkt Berlin und der SLOW POLITICS-Konferenz bei Porto in Sapporo. Sie wurden von Norman Posselt, Andi Weiland und Krystian Woznicki aufgenommen. Alle Inhalte (Text, Bilder, etc.) stehen unter der Creative Commons-Lizenz CC BY NC SA.